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   BAG, 19.12.2013 - 7 ABR 8/13   

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https://dejure.org/2013,112489
BAG, 19.12.2013 - 7 ABR 8/13 (https://dejure.org/2013,112489)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 7 ABR 8/13 (https://dejure.org/2013,112489)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 7 ABR 8/13 (https://dejure.org/2013,112489)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Saarland, 18.12.2013 - 2 TaBV 2/13

    Rechtsfolgen bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

    Im Folgenden setzt sich das Arbeitsgericht in dem Beschluss mit Entscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 19.12.2012 (Az.: 4 TaBV 1163/12 in LAGE § 99 BetrVG 2001 Nr. 17 - Rn 34, 36-37, 41-42 bei juris - Rechtsbeschwerdeverfahren beim BAG mit dem Az.: 7 ABR 8/13) und 09.01.2013 (Az.: 24 TaBV 1869/12 - in juris - Rechtsbeschwerdeverfahren beim BAG mit dem Az.: 7 ABR 17/13) sowie des LAG Düsseldorf vom 02.10.2012 (Az.: 17 TaBV 38/12 in LAGE § 1 AÜG Nr. 5 - Rn 43 ff bei juris - Rechtsbeschwerdeverfahren beim BAG mit dem Az.: 7 ABR 83/12) auseinander.
  • ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12

    "Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum

    Hieraus ergibt sich zur Überzeugung der Kammer, dass jedenfalls eine Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher dann nicht mehr der in der Leiharbeitsrichtlinie geforderten "vorübergehenden" Überlassung entspricht, wenn hierdurch ein Dauerbeschäftigungsbedarf abgedeckt wird; insoweit ist der Begriff der "vorübergehenden" Arbeitnehmerüberlassung arbeitsplatz- und nicht arbeitnehmerbezogen zu verstehen (str., diese Frage ist noch nicht rechtskräftig entschieden, wie hier: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - Juris, Rechtsbeschwerde beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 8/13, m. w. ausführlichen Nachweisen zum Streitstand).
  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

    Insoweit ist der Begriff der "vorübergehenden" Arbeitnehmerüberlassung von seinem Schutzzweck her rein arbeitsplatzbezogen und nicht arbeitnehmerbezogen zu verstehen (str., diese Frage ist zur Zeit noch nicht rechtskräftig entschieden, wie hier: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12 - Juris, Rechtsbeschwerde beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 ABR 8/13, m. w. ausführlichen Nachweisen zum Streitstand; in diese Richtung weisend wohl auch BAG, Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11 - Pressemitteilung Nr. 46/13).
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